Sich zu Hause sicher und geborgen fühlen, auch wenn man auf die Pflege durch andere, fremde Menschen angewiesen ist
Pflege in der eigenen und vertrauten Umgebung gibt Pflegebedürftigen im Alter und bei Erkrankungen Sicherheit und Zuversicht. Mit unserem mobilen Pflegedienst schaffen wir für pflegebedürftige Menschen einen Rahmen, in dem sie von unseren ausgebildeten und geschulten Mitarbeitenden medizinisch hochwertig versorgt werden und sich wohlfühlen. Durch das Wechselspiel zwischen Anteilnahme, Engagement und Distanz schaffen wir ein ganzheitlich aktivierendes Pflegemodell, indem wir das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden der uns anvertrauten Menschen einbeziehen.
Unsere Leistungen
Für Unerfahrene ist es nicht einfach, sich in den Leistungen zur Pflege zurechtzufinden. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung der Leistungen. Insbesondere beraten wir Sie zu folgenden Themen:
- Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden
- Vorbereitung und Begleitung bei Terminen mit dem Medizinischen Dienst
- Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Beratung zu Kurzzeitpflege
- Beratung zum Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI
Mit der medizinischen Behandlungspflege unterstützen unsere Mitarbeitenden bei der Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung. Ebenso werden unsere Leistungen genutzt, um einen stationären Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Dazu erhalten Sie im Rahmen des §37 SGB V eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ von dem behandelnden Arzt, die wir bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach der Bewilligung trägt die Krankenkassen die Kosten dieser Leistung.
Beispielhafte Leistungen:
- Medikamentengabe
- Verabreichen von Injektionen z.B. von Insulin, Schmerzmedikamenten, u.a.
- Wundversorgung
- Schmerztherapie
- Kompressionstherapie
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, benötigt die zu pflegende Person einen Pflegegrad, der von der Pflegekasse bewilligt sein muss.
Pflegeleistungen nach §36 SGB XI beinhalten unter anderem:
- Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden und Anziehen
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, darunter fallen z.B. Reinigung der Wohnung, Einkauf und Wäschepflege
- Unterstützung beim Ernährungsmanagement
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, sodass sie die Pflege vorübergehend nicht selbst erbringen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ersatzpflege nach §39 SGB XI. Da gerade bei der Verhinderungspflege die Anforderungen sehr individuell sein können, ist hier eine individuelle Beratung zwingend erforderlich. Mögliche Leistungen in diesem Rahmen könnten sein:
- Körperpflege
- Medikamentengabe
- Besorgungen
Pflegebedürftige und ihre Angehörige können den Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI zur Entlastung der Pflegepersonen nutzen. Dieser Betrag beläuft sich auf maximal 125 € im Monat und kann nur von dafür vorgesehen Einrichtungen oder Pflegedienste abgerufen werden. Die Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger können unter anderem für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Leistungen der ambulanten Pflege genutzt werden.
Ebenso gehören Angebote dazu, die die Angehörigen zu Hause unterstützen. Dazu können gehören:
- Spaziergänge
- Begleitungen
- Gespräche, Biografiearbeit
- Hilfe in Krisensituationen