Wir alle wissen: Irgendwann kommt der Moment, in dem wir von dieser Welt gehen. Doch können wir auch entscheiden, wie das passieren wird?
Vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohner*innen die Leistung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Dabei stützt sich dieses Angebot auf § 132g SGB V: Hierbei wird den Bewohner*innen in Bezug auf ihre persönliche Situation ermöglicht, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln, mitzuteilen und festzuhalten.
Die Patientenverfügung im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung
Mit der Patientenverfügung können wir zumindest ein paar Dinge beeinflussen, wenn wir uns nicht mehr selbst äußern können. Das betrifft nicht nur Menschen in ihrem Lebensabend, denn Notsituationen können in jedem Alter eintreten. In der Patientenverfügung werden die medizinischen Maßnahmen für den Notfall festgehalten, die Sie sich wünschen – oder auch nicht wünschen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbstständig äußern können. Diese Patientenverfügung muss von Ihnen unterzeichnet werden und sollte bei Ihrem Arzt oder in Ihrem Pflegeheim hinterlegt sein. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wille auch wirklich berücksichtigt wird.
Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre Angelegenheiten
Zusätzlich zur Patientenverfügung können Sie eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die im Bedarfsfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrnimmt, so wie Sie es sich wünschen. So stellen Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinn geregelt werden kann und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen. Sie können hier Bankgeschäfte genauso regeln wie die Suche nach einem Pflegeheim oder Hospiz.
Gesundheitliche Versorgungsplanung nach §132g SGB V in der Sozialstiftung Köpenick
Die Sozialstiftung Köpenick bietet hier für die Bewohner*innen, ihre Angehörigen und die Mitarbeitenden des Seniorenzentrums und der Häuser Mentzelstraße und Ahornallee eine kostenlose Beratung und unterstützt Sie bei der Formulierung Ihres Willens für beide Dokumente. Konkret bedeutet das, dass unser Beratungsteam Ihnen bei der Erstellung dieser Dokumente zur Seite stehen und Sie unterstützen.
Es ist zu beiden Bereichen geschult und von den Krankenkassen als Berater für die gesundheitliche Versorgungsplanung anerkannt. Ihre Beratung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften nach §132g SGB V. Erreichbar ist unser GVP-Team unter der E-Mail-Adresse gvpteam @sozialstiftung-koepenick.de.