Gesundheitliche Versorgungsplanung: Selbstbestimmung am Lebensende sichern

In der heutigen Gesellschaft ist das Thema Sterben oft mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden, insbesondere für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Franklin Dreßler, Koordinator für Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP), erläutert in unserem Interview, wie die GVP dazu beiträgt, die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen. Durch einen kontinuierlichen Kommunikationsprozess zwischen Pflegekräften, Angehörigen und Ärzten wird sichergestellt, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt bleibt. Dieses Gespräch bietet wertvolle Einblicke in die Bedeutung der GVP und die Rolle, die sie bei der Enttabuisierung des Themas Sterben spielt.

Herr Dreßler, Sie sind Koordinator für Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP). Könnten Sie uns erklären, was genau die GVP ist?

Franklin Dreßler: Natürlich. Die Gesundheitliche Versorgungsplanung, kurz GVP, ist eine Erweiterung des Palliativgesetzes, geregelt im Sozialgesetzbuch V, § 132g. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und steht jedem Bewohner einer vollstationären Einrichtung sowie den Empfängern von Eingliederungshilfen zu.

Warum wurde die GVP ins Leben gerufen?

Franklin Dreßler: Es gab Umfragen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen, die zeigten, dass die Mehrheit der Bewohner, abgesehen davon, dass niemand gerne in ein Pflegeheim zieht, vor allem Angst davor hat, wie ihr Leben dort enden wird. Fragen wie: „Kann ich so sterben, als wäre ich zu Hause?“, „Werde ich gegen meinen Willen am Leben gehalten?“, „Werde ich ins Krankenhaus überwiesen?“ oder „Werde ich an Geräte angeschlossen?“ spiegeln diese Ängste wider. Die Sorge ist groß, dass ihnen das Recht verweigert wird, so zu sterben, wie sie es möchten.

Inwiefern kann die GVP diesen Ängsten begegnen?

Franklin Dreßler: Die Angst der Bewohner wird sich wohl nie vollständig nehmen lassen, aber die GVP kann eine wichtige Richtschnur für das Handeln in der letzten Lebensphase sein. Sie fordert alle Beteiligten auf, in einem stetigen Kommunikationsprozess miteinander zu bleiben und im Sinne des Leistungsberechtigten Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt stehen der Wille, die Wünsche und die Selbstbestimmung des Einzelnen über die Versorgung am Lebensende. Die GVP hilft dabei, diesen Willen zu erkennen, auszuführen und zu verteidigen. So gibt sie allen Beteiligten – Pflegekräften, Angehörigen, Therapeuten, Ärzten und gesetzlichen Vertretern – Handlungssicherheit, um im Notfall zum Wohle des Betroffenen zu entscheiden.

Welche Bedeutung hat die GVP für das Thema Sterben in Pflegeeinrichtungen?

Franklin Dreßler: Die GVP leistet einen wichtigen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Sterben und zur Erweiterung der Selbstbestimmung der Heimbewohner. Sie stellt sicher, dass die Wünsche und der Wille der Betroffenen im Mittelpunkt stehen, besonders in der letzten Lebensphase.

Was hat Sie dazu bewegt, sich für die Rolle des GVP-Koordinators zu entscheiden?

Franklin Dreßler: Für mich war das der nächste logische Schritt nach meiner Hospizausbildung und der Ausbildung zum Palliativfachpfleger. Als ich als Quereinsteiger in der Pflege anfing, wurde mir schnell klar, dass die letzte Lebensphase und der Umgang damit mein weiteres Vorgehen und Handeln bestimmen würden. Natürlich gibt es in einer vollstationären Einrichtung vorgegebene Abläufe und gesetzliche Vorschriften, die teilweise die Berücksichtigung von Bewohnerwünschen einschränken. Aber in der letzten Lebensphase sollten allein der Wille und die Wünsche des Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Die Pflegenden sollten sich als Anwälte dieser Anliegen verstehen. Das ist meine Überzeugung und entspricht meinen Erfahrungen aus 20 Jahren in der Pflege.

Vielen Dank für das Interview!

Hier lesen Sie einen weiteren Beitrag über GVP in der Sozialstiftung Köpenick.

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