Wir nehmen die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sehr ernst.
Mit unserem Hinweisgeberportal bieten wir allen Mitarbeiter*innen und Außenstehenden, die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien zu melden.
Mit Ihren Meldungen helfen Sie uns, Probleme zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu lösen. Sie haben über das Hinweisgeberportal die Möglichkeit, Ihre Meldung vertraulich oder anonym zu melden.
Alle Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden sachlich geprüft. Erweisen sie sich als stichhaltig, werden wir Maßnahmen ergreifen, um die Missstände zu beseitigen. Dabei legen wir größten Wert auf Vertraulichkeit und sichern Ihnen zu, dass Sie keine negativen Konsequenzen zu fürchten haben.
Vielleicht haben Sie erfahren oder beobachtet, dass es Situationen gibt oder gab, die Bewohner*innen, Teilnehmer*innen, Mitarbeitende oder die Sozialstiftung Köpenick insgesamt schädigen. Eventuell scheuen Sie sich, dieses Wissen mit uns zu teilen, weil Sie sich vor den Folgen sorgen. Vielleicht haben Sie auch bereits den direkten Kontakt in dieser Sache gesucht und konnten keine Veränderung
feststellen. Durch das Hinweisgeberportal erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Meldung namentlich oder auch anonym zu tätigen und sicher zu sein, dass Sie keine negativen Folgen zu fürchten haben.
Bedenken Sie bei jeder Meldung, dass Ihre Informationen möglicherweise Folgen für Personen haben können, die mit Ihrer Meldung in Verbindung stehen. Deswegen bitten wir Sie, nur Informationen zu verwenden, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.
Oberstes Prinzip einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist der Schutz des Hinweisgebers. Um Ihnen die Anonymität zu gewährleisten, nutzen wir für die Meldungen ein digitales Hinweisgeberportal, in dem Sie zwischen einer vertraulichen oder anonymen Meldung wählen können.
Durch digitale Verschlüsselung bleiben Ihre Daten geschützt und anonym, wenn Sie das mögen. Sollten Sie freiwillig im Freitext Ihrer Meldung persönliche Daten preisgeben, werden diese vor Weiterverarbeitung gelöscht oder anonymisiert.
Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt ausschließlich über das Hinweisgeberportal, das uns Ihre Kontaktdaten zu keiner Zeit weiterleitet. Sie erhalten darüber auch eventuelle Rückfragen oder auch einen Status Ihrer Meldung. Auch während der Bearbeitung Ihrer Meldung können Sie sich entscheiden, den Kontakt über das Hinweisgeberportal abzubrechen.
Sie können die Meldung über jedes Gerät mit Internetzugang tätigen. Klicken Sie dazu auf den Button auf dieser Seite. Sie werden dann direkt zu unserem Hinweisgeberportal weitergeleitet. Das Portal führt Sie durch den gesamten Prozess und erklärt Ihnen jeden Schritt.
Sollten Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, achten Sie bitte darauf, dass im Text Ihres Hinweises keine persönlichen Daten verwendet werden, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.
Die interne Meldestelle erhält zeitnah eine Benachrichtigung und beginnt mit der Prüfung des Sachverhalts. Jeder Meldung laut Hinweisgeberschutzgesetzes wird nachgegangen und gegebenenfalls Maß-nahmen ergriffen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Information zum Ergebnis der Untersuchung.
Die Sozialstiftung Köpenick unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Mit einer internen Meldung haben wir die Möglichkeit, Sachverhalte schneller und besser aufzuklären. Dennoch stehen Ihnen auch übergeordnete Meldestellen, wie z.B. die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, zur Verfügung.